Gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 06.05.2021 werden ab 01.01.2022 folgende Gebühren erhoben:
Nutzhunde
€ 6,54
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
€ 110,00
alle übrigen Hunde
€ 35,00
Kostenersatz für Hundemarke (Neuausgabe bzw. Ersatzmarke): € 0,50.
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält.
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