Gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 06.05.2021 werden ab 01.01.2022 folgende Gebühren erhoben:
- Nutzhunde
- € 6,54
- Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
- € 110,00
- alle übrigen Hunde
- € 35,00
Kostenersatz für Hundemarke (Neuausgabe bzw. Ersatzmarke): € 0,50.
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält.
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält.