Gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 16.06.2011 sind folgende Friedhofsgebühren für die Friedhöfe Wullersdorf, Immendorf, Maria Roggendorf und Oberstinkenbrunn festgesetzt:

Grabstellengebühr


Die Grabstellengebühr wird für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre (bei Erdgräbern) bzw. auf 30 Jahre erstmalig (bei Grüften) eingehoben.
Sie beträgt für:
Familiengräber zur Beerdigung bis zu 2 Leichen
€ 180,00
Familiengräber zur Beerdigung bis zu 4 Leichen
€ 360,00
Grüfte zur Beisetzung bis zu 3 Leichen
€ 900,00
Grüfte zur Beisetzung bis zu 6 Leichen
€ 1.350,00
Grüfte zur Beisetzung bis zu 9 Leichen
€ 2.250,00

Verlängerungsgebühr


Die Gebühren für die Verlängerung des Benützungsrechtes auf weitere 10 Jahre sind für Erdgrabstellen mit dem gleichen Betrag wie die Grabstellengebühren und für gemauerte Grabstellen mit einem Drittel des Betrages der Grabstellengebühren festgelegt.

Beerdigungsgebühr


Grabstellen für die Beerdigung von Leichen von Erwachsenen Montag bis Freitag € 250,00 bzw. Samstag, Sonntag und Feiertag € 300,00. Für die Beerdigung von Leichen von Kindern sowie von Urnen gelangt jeweils die Hälfte der angeführten Gebührensätze zur Verrechnung

Enterdigungsgebühr


Die Enterdigungsgebühr (für die Enterdigung [Exhumierung] einer Leiche) beträgt € 400,00.

Gebühr für die Benützung der Leichenkammer


Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tag € 30,00.
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 30,00.

Heimgefallene Gräber


Laut Gemeinderatsbeschluss vom 31.10.2019 werden heimgefallene oder aufgelassene Grabstellen wie folgt geregelt:

Wird ein Grab aufgelassen und nicht mehr verlängert, müssen die Aufbauten entfernt werden. Dies kann durch den Besitzer mittels Steinmetz eigenständig in Auftrag gegeben werden, oder es erfolgt über die Gemeinde.
Pauschalbeträge bei Erledigung durch die Gemeinde:
Grabstelle Beschreibung Tarif
einfach oder doppelt Grabstein, Jardiniere und Einfassung € 600,00
einfach oder doppelt extra Deckel zusätzlich € 200,00
Gruft pro Stellplatz € 600,00
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