KUNDMACHUNG
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSPROGRAMM
(32. Änderung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Wullersdorf beabsichtigt, für die KG Aschendorf, KG Grund, KG Hart, KG Hetzmannsdorf, KG Immendorf, KG Kalladorf, KG Maria Roggendorf, KG Oberstinkenbrunn, KG Schalladorf, KG Wullersdorf das geltende Örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern (Örtliches Entwicklungskonzept) indem ein Örtliches Entwicklungskonzept in das Örtliche Raumordnungsprogramm eingebunden und die Verordnung des Örtlichen Raumordnungsprogramms abgeändert wird.

Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015, in der derzeit geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

19. Juli bis 30. August 2024
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgege-bene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf ihre Berücksichtigung.
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