Bauamt-Information:
Fertigstellungsanzeige gemäß § 30 (1) der NÖ Bauordnung 2014

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Frist zur Vorlage der Fertigstellung übersehen wird. Daher wollen wir hier alle Bauherren über die Rechtsfolgen der Nichtvorlage informieren:

Nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung hat der Bauherr die Fertigstellung des bewilligten Vorhabens anzuzeigen. Der Anzeige sind entsprechende Urkunden bzw. Bestätigungen aller mit der Ausführung des Vorhabens betrauten Unternehmer vorzulegen (Baumeister, Zimmermeister, Dachdecker, Installateur, Elektriker, Rauchfangkehrer uvm.). Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen nötig sind  in der Niederschrift der Baubewilligung sind alle vorzulegenden Bestätigungen angeführt!

Die nicht vollständige Fertigstellungsanzeige gilt als nicht erstattet. Für den Hauseigentümer kann die Nichtvorlage der Fertigstellungsmeldung gravierende nachteilige Folgen haben. Da ein Bauvorhaben innerhalb von 5 Jahren ab Baubeginn fertig gestellt werden muss und die Fertigstellung erst mit der Fertigstellungsmeldung erfolgt, kann dies bei Nichtvorlage dazu führen, dass das Recht aus dem Baubewilligungsbescheid erloschen ist und das gesamte errichtete Bauwerk plötzlich ohne Bewilligung steht.

Es empfiehlt sich aus diesem Grund für den Bauherren, die Fertigstellungsmeldung vollständig und fristgerecht vorzulegen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden.

Werden Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht, kann die Baubehörde die Nutzung des Gebäudes untersagen und ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten.

Die Bauvollendungsmeldungen sind eine Bringschuld der Bauherren.

Verlängerung der Frist für die Fertigstellung
Die Baubehörde kann die Frist für die Fertigstellung eines bewilligten Bauvorhabens verlängern, wenn der Bauherr dies vor ihrem Ablauf beantragt und das Bauvorhaben aufgrund des bisherigen Baufortschritts innerhalb einer angemessenen Nachfrist vollendet werden kann (§ 24 Abs. 5 NÖ BauO 2014).



Junges Wohnen in Wullersdorf

Die WAV (Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft "Waldviertel") realisierte in Wullersdorf das Projekt "Junges Wohnen" - ein Projekt das gemeinsam mit der Gemeinde Wullersdorf un dem Land NÖ junge Menschen bei ihrem START in die erste eigene Wohnung unterstützt.

Genaue Informationen zu diesem Projekt bezüglich Wohnungsplan, Voraussetzungen, Förderungen und vieles mehr bekommen Sie unter wav@waldviertel-wohnen.at und telefonisch unter 02846/7015.
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