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Erwerbseinkommen
Als Erwerbseinkommen gelten
das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz.
Letzte Aktualisierung:
29.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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