Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.

Hinweis:

Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.

Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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