Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) schafft für Menschen mit Behinderungen ein gesetzlich verankertes Diskriminierungsverbot in weiten Bereichen des Alltagslebens.
Der Wirkungsbereich des Gesetzes kann in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden:
Beispiele für den Verstoß gegen die oben genannten Kategorien wären:
Bei Diskriminierung werden die folgenden Formen unterschieden:
Eine mittelbare Diskriminierung ist nicht gegeben, wenn diese Vorschriften, Kriterien, Verfahren oder Merkmale gestalteter Lebensbereiche sachlich gerechtfertigt, angemessen und erforderlich sind.
Weitere Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf den Seiten: Barrierefreies Bauen, Rechtsdurchsetzung im Diskriminierungsfall.
§§ 2, 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)