Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:
- Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
- Elektro-Scooter: Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
- Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
- mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
- mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
- Elektro-Moped/Elektro-Roller:
- Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
- Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.
Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:
- Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
- Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
- Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h
Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.
Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:
- Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
- Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h
Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.
Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.
Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:
Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
- Keine Sturzhelmpflicht
- Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
- Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
- Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
- Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.
Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
- Sturzhelmpflicht
- Das Fahrzeug muss zugelassen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Jährlich ist eine Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeugs durchzuführen.
- Es muss immer Verbandzeug mitgeführt werden.
- Eine Kennzeichentafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht sein.
Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h
- Sturzhelmpflicht
- Das Fahrzeug muss zugelassen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Jährlich ist eine Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchzuführen.
- Es muss immer Verbandzeug mitgeführt werden.
- Eine Kennzeichentafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht sein.