Allgemeine Informationen

Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.

Hinweis

Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ärztlicher Verordnungsschein
  • Eventuell ein ärztliches Gutachten
  • Rechnung über Therapiekosten
Letzte Aktualisierung: 25. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
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