Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Parteien sind Personen, die einen Antrag auf Entscheidung durch die Behörde oder das Gericht stellen.
Als Parteien werden auch die Partnerinnen/die Partner eines Vertrags oder Rechtsgeschäfts bezeichnet.
Parteien im Gerichtsverfahren sind die Klägerin/der Kläger, die Angeklagte/der Angeklagte, die Beklagte/der Beklagte.