Im Allgemeinen bezeichnet man in der Kriminologie als Opfer die geschädigte Person eines Verbrechens, also jemanden, der durch einen Täter in seinen Rechten verletzt wurde.
Die Verletzung des Rechts kann sein:
Opfer können auch Hinterbliebene (Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und sonstige Unterhaltsberechtigte) einer Person sein, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde.
Weitere Informationen zu "Unterstützungen für Verbrechensopfer" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Strafprozessordnung (StPO)