Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.