* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Bei der Miete bzw. dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses gelten umfangreiche Bestimmungen.

Checkliste Wohnen in Östereich für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema Detailinformationen Erledigt
Wohnsitzanmeldung Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen.  

ORF-Beitrag

Der ORF-Beitrag muss pro Hauptwohnsitz von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson gezahlt werden, unabhängig von Radio- oder Fernsehgeräten.

 
Energieversorgung Natürlich sollte auch für eine Strom- und Heizungsversorgung (z.B. Gas, Fernwärme) gesorgt werden.  
 Kommunikation Für Internet, Mobiltelefone und Festnetztelefone gibt es in Österreich verschiedene Anbieter. Es empfiehlt sich, die Kosten zu vergleichen.  
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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