Jede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils).