Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen:
Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.
Voraussetzungen für die Nutzung sind:
Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen Sie bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein.
Digitale Amtsservices auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (bmi.gv.at) zum Thema "Meldewesen" (kostenpflichtig):
Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um Ihren Umzug sowie Meldepflicht, Adressänderungen, Sonderurlaub, Umzug ins Ausland und mehr.