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Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:
Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Verfahrenshilfeverteidigung" und "Kosten und Verfahrenshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.