Kanaleinmündungsabgabe Einheitssatz

für Mischwasser
€ 13,00 + 10 % USt
für Schmutzwasser
€ 11,00 + 10 % USt
für Regenwasser
€ 5,00 + 10 % USt
Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15% der unverbauten Fläche (maximal 500 m²) vermehrt wird. Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche.

Wird die Liegenschaft trotz bestehender Anschlussverpflichtung nicht an die Kanalanlage angeschlossen, so ist die Berechnungsfläche so zu ermitteln, als ob die Liegenschaft an die Kanalanlage angeschlossen wäre.

Berechnungsbeispiel
Für die Kanaleinmündungsabgabe (Mischwasser) für ein Wohnhaus bestehend aus:

Kellergeschoss
100 m²
Erdgeschoss
130 m²
Obergeschoss
100 m²

Berechnung:
Für die Kanaleinmündungsabgabe (Mischwasser) für ein Wohnhaus bestehend aus:

Hälfte der bebauten Fläche (65,00 m²) x angeschlossene Geschosse +1 (3 + 1 = 4)
260 m²
zuzüglich 15% der unbebauten Fläche
75 m²
ergibt Berechnungsfläche
335 m²

Berechnungsfläche 335,00 x Einheitssatz: € 13,00 = Kanaleinmündungsabgabe € 4.355,00 zusätzlich 10 % USt

Ergänzungsabgabe


Ändert sich die der Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe zugrundegelegten Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten, wenn sich durch die Änderung gegenüber dem ursprünglichen Bestand eine höhere Abgabe ergibt.
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